BWO Systems AG
Parkstrasse 1b
6214 Schenkon
Schweiz
E-Mail: info@bwo.ch
Telefon: +41 41 799 84 84
PlanSec AG
Sinserstrasse 67
6330 Cham
E-Mail: mail@plansec.ch
Die Videoüberwachung dient der Wahrung berechtigter Interessen der BWO Systems AG, insbesondere:
Sie haben im Rahmen der anwendbaren Datenschutzbestimmungen das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person bearbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Darüber hinaus können Ihnen – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – weitere Rechte zustehen, insbesondere auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten sowie auf Einschränkung der Bearbeitung.
Anfragen richten Sie bitte an:
Olivier Beutler
E-Mail: olivier.beutler@bwo.ch
Die Bearbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG). Soweit im Einzelfall anwendbar, erfolgt die Bearbeitung zusätzlich nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Videoüberwachung erfolgt ausschliesslich zur Wahrung berechtigter Interessen der BWO Systems AG, insbesondere zum Schutz von Personen, Gebäuden, Anlagen und Vermögenswerten sowie zur Aufklärung sicherheitsrelevanter Vorfälle und zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.
Videoaufzeichnungen werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
Eine Weitergabe erfolgt ausschliesslich, soweit dies gesetzlich zulässig oder erforderlich ist. Empfänger können insbesondere sein:
Bei Fragen zur Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an die BWO Systems AG wenden.
Unabhängig davon besteht das Recht, sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Feldeggweg 1
3003 Bern
Schweiz
Videoaufzeichnungen werden grundsätzlich 30 Tage gespeichert und anschliessend automatisch gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung erforderlich ist.
Eine längere Speicherung erfolgt ausschliesslich, wenn dies zur Aufklärung eines konkreten sicherheitsrelevanten Vorfalls, zur Geltendmachung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. In diesen Fällen werden die betreffenden Aufzeichnungen nur so lange aufbewahrt, wie dies für den jeweiligen Zweck notwendig ist.
Stand: 24.07.2026