BWO Systems AG
Parkstrasse 1b
6214 Schenkon
E-Mail: info@bwo.ch
Telefon: +41 41 799 84 84
PlanSec AG
Sinserstrasse 67
6330 Cham
mail@plansec.ch
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und Aufzeichnungen, über die Zwecke der Verarbeitung, über eventuelle Übermittlungen an andere Stellen und über die Dauer der Speicherung.
Wenden Sie sich hierzu an folgende Stelle:
Olivier Beutler, olivier.beutler@bwo.ch
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Videoaufzeichnungen ist Artikel 6 DSG, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO. Danach ist die Videoüberwachung des Betriebsgeländes und der betrieblichen Einrichtungen zur Wahrung der berechtigten Interessen des Unternehmens oder eines Dritten zulässig, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten von betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Ein berechtigtes Interesse ergibt sich aus internen Organisations- und Verwaltungszwecken, zum Schutz der Einrichtungen, Anlagen und der Vermögenswerte des Unternehmens und aus dem Schadensersatz- und Rechtsverfolgungsinteresse des Unternehmens bei Schäden und Straftaten. Dem gegenüber besteht kein überwiegendes Interesse der betroffenen Personen am Schutz von deren Grundrechten und Grundfreiheiten.
Die Aufzeichnungen können zum Zweck der Rechtsverfolgung als Beweismittel an Strafverfolgungsbehörden übermittelt oder zur Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen an Rechtsanwälte, Bevollmächtigte oder Gutachter übermittelt und vor Gericht verwendet werden und Auftragnehmern oder Sicherheitsdiensten, die uns eine Dienstleistung erbringen, einschließlich Versicherern und Beratern, für berechtigte Zwecke offengelegt werden.
Sollten Sie Bedenken oder Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Informationen haben, können Sie sich an die oben angegebene Firmenadresse oder an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wenden.
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Feldeggweg 1
CH - 3003 Bern
Die Videoaufzeichnungen werden 30 Tage gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus der Erforderlichkeit der Videoaufzeichnung für längere Abwesenheit und Prüfung von Ereignissen.
Eine Auswertung der Aufnahmen erfolgt anlassbezogen bei Vorgängen, die eine Recherche erfordern. In diesen Fällen können die Aufzeichnungen an Anwälte, Strafverfolgungsbehörden und Gerichte übermittelt oder zur Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen verwendet und entsprechend der Verfahrensdauer auch über einen längeren Zeitraum gespeichert werden.
1Falls zutreffend
Stand der Information: 10.10.2025